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| PM 08/2017

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Georgien: Auswirkungen auf Agrarhandel und Wohlfahrt

IAMO Policy Brief 32 nennt Anpassungsstrategien an die neuen Handelsbedingungen

Im September 2014 wurde die sogenannte Vertiefte und Umfassende Freihandelszone (DCFTA) zwischen der Europäischen Union (EU) und Georgien beschlossen. Zwei Jahre später trat das Abkommen in Kraft, so dass beide Partner im Rahmen der festgelegten Bestimmungen Handel betreiben können. Dies zielt darauf ab, dass die Volkswirtschaft Georgiens schrittweise in die europäische Wirtschaft integriert und eine höhere Wohlfahrt in Georgien erreicht wird. Welche Auswirkungen dieses Freihandelsabkommen auf Agrar- und Lebensmittelprodukte, deren Handel und den Lebensstandard der Bevölkerung in Georgien haben könnte, analysiert IAMO Visiting Research Fellow Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Ulrich Koester im aktuellen IAMO Policy Brief.

Die EU ist bereit, weitere Länder als Mitglieder aufzunehmen. Da die antragstellenden Länder zum Zeitpunkt des Antrags aber in der Regel noch nicht alle Kriterien für die EU-Mitgliedschaft erfüllen, bietet die EU an, Anpassungshilfen zu finanzieren. So hat die EU mit den Ländern Georgien, Moldawien und Ukraine ein Assoziierungsabkommen abgeschlossen, um die notwendige Anpassung an die Kriterien einer EU-Mitgliedschaft zu erleichtern und zu beschleunigen.

Die Ziele des Assoziierungsabkommens mit Georgien sind in Artikel 1, Absatz 2 aufgeführt. Als erstes Ziel wird genannt: „die politische Assoziierung und wirtschaftliche Integration zwischen den Vertragsparteien auf der Grundlage gemeinsamer Werte und enger Bindungen zu fördern, auch durch die Verstärkung der Teilnahme Georgiens an der Politik der EU sowie ihren Programmen und Agenturen.“ Das Abkommen zielt auf eine umfangreiche Hilfe der EU weit über ein normales Handelsabkommen hinaus. Für den Agrarsektor Georgiens und für die Beschäftigten in der georgischen Landwirtschaft, in der etwa 50 Prozent der Erwerbstätigen arbeiten, weckt das Freihandelsabkommen große Hoffnungen. Es wird beabsichtigt, einen freien Warenverkehr zwischen der EU und Georgien zu ermöglichen. Da die Einfuhrbeschränkungen der EU für Agrargüter erheblich höher sind als für gewerbliche Produkte, könnte eine Steigerung der Exporte Georgiens von landwirtschaftlichen Produkten zu erheblichen Wohlfahrtseffekten für die Bevölkerung Georgiens führen.

Der Agrarökonom Ulrich Koester kommt in seiner Analyse zu dem Schluss, dass die direkten Wohlfahrtswirkungen beschränkt sein werden. Hierfür sprechen folgende drei Gründe: (1.) Die EU-Zölle sind zum Teil redundant, da die EU bereits Exporteur bei einigen Agrarprodukten geworden ist und daher die Inlandspreise weitgehend durch die Weltmarktpreise bestimmt werden. (2.) Die EU hat bereits mit einer Vielzahl von Ländern Präferenzabkommen vereinbart und damit die potentielle Importlücke verringert. (3.) Georgien ist bei Agrarprodukten insgesamt ein großer Nettoimporteur. Agrarprodukte werden vornehmlich in nicht verarbeiteter Form nach Osteuropa exportiert. Georgien wird daher zunächst nur solche Produkte in die EU exportieren können, die gegenwärtig in andere Länder exportiert werden. Zusätzlich können aber auch Produkte, bei denen in Georgien ein Einfuhrbedarf besteht, in die EU exportiert werden, da der Zollsatz für Einfuhren nach Georgien niedriger ist als der Zollsatz für Einfuhren in die EU.

Zu klären bleibt, ob auch die landwirtschaftliche Bevölkerung von einer Zunahme des Handels Vorteile haben wird. Exportiert wird in der Regel nicht von Landwirten, sondern von Händlern. Ob die exportierenden Händler die erhöhten Gewinne auch an Landwirte weiterreichen werden, hängt von der Marktsituation ab. Georgien kann aber die mittel- und langfristigen Vorteile aus Exporten in die EU durch inländische Anpassungspolitiken erhöhen. Abschließend nennt Ulrich Koester im IAMO Policy Brief verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Anpassung des Agrarsektors und der Ernährungswirtschaft Georgiens an die neuen Chancen, die sich durch das Abkommen ergeben.

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Weitere Informationen

Der IAMO Policy Brief 32 „Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Georgien: Auswirkungen auf Agrarhandel und Wohlfahrt“ kann auf der nachfolgenden Internetseite kostenfrei eingesehen und heruntergeladen werden: www.iamo.de/publikationen/iamo-policy-briefs.

IAMO Policy Briefs

Mit den IAMO Policy Briefs bezieht das IAMO aufbauend auf die eigene Forschung zu wichtigen agrarpolitischen Fragen Stellung. In der Publikationsreihe werden verschiedene gesellschaftsrelevante Themen kurz und allgemeinverständlich dargestellt. Zur Zielgruppe zählen insbesondere Entscheidungsträger der Politik, Wirtschafts- und Medienvertreter sowie die interessierte Öffentlichkeit. Seit 2011 werden die IAMO Policy Briefs in unregelmäßiger Folge veröffentlicht.

Über das IAMO

Das Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien (IAMO) widmet sich der Analyse von wirtschaftlichen, sozialen und politischen Veränderungsprozessen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie in den ländlichen Räumen. Sein Untersuchungsgebiet erstreckt sich von der sich erweiternden EU über die Transformationsregionen Mittel-, Ost- und Südosteuropas bis nach Zentral- und Ostasien. Das IAMO leistet dabei einen Beitrag zum besseren Verständnis des institutionellen, strukturellen und technologischen Wandels. Darüber hinaus untersucht es die daraus resultierenden Auswirkungen auf den Agrar- und Ernährungssektor sowie die Lebensumstände der ländlichen Bevölkerung. Für deren Bewältigung werden Strategien und Optionen für Unternehmen, Agrarmärkte und Politik abgeleitet und analysiert. Seit seiner Gründung im Jahr 1994 gehört das IAMO als außeruniversitäre Forschungseinrichtung der Leibniz-Gemeinschaft an.

Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien (IAMO)
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Daniela Schimming

Daniela Schimming

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Ulrich Koester

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Ulrich Koester

IAMO Visiting Research Fellow

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