Organisation
Der Stiftungsrat, das Direktorium und der Wissenschaftliche Beirat (siehe Organigramm) stellen die Organe des Instituts dar. Dem Stiftungsrat gehören neben Vertretern der Zuwendungsgeber - dem Bund und dem Land Sachsen-Anhalt - sowie dem Vorsitzenden und Stellvertretenden Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirates weitere Persönlichkeiten des wissenschaftlichen und öffentlichen Lebens an. Aufgabe des Stiftungsrates besteht in der Überwachung der Geschäftsführung. Er überprüft die Wirtschaftsführung des Institutes, genehmigt die Jahresrechnung, begleitet die langfristige Forschungs-, Entwicklungs- und Ausbauplanung des Institutes, erteilt der Geschäftsführung Entlastung für das abgelaufene Haushaltsjahr und bestellt ein Direktoriumsmitglied zum Geschäftsführenden Direktor.
Dem Direktorium gehören die Leiter der drei wissenschaftlichen Abteilungen und die Administrative Leiterin an. In Abstimmung mit dem Stiftungsrat führt dieses Kollegialorgan die Institutsgeschäfte und gestaltet die langfristige Forschungs-, Entwicklungs- und Ausbauplanung des Instituts. Dazu gehört das Aufstellen von Forschungsprogrammen und die Verantwortung für deren Durchführung, das Erarbeiten von Vorschlägen für die Besetzung von Leitungspositionen, das Aufstellen und der Vollzug des jährlichen Wirtschaftsplanes und der mehrjährigen Finanzplanung sowie die Förderung der Zusammenarbeit mit Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen.
Die Aufgabe des Wissenschaftlichen Beirates besteht darin, das Direktorium und den Stiftungsrat in wissenschaftlichen und technischen Fragen zu beraten, Verbindungen zu Institutionen mit gleichgelagerter wissenschaftlicher Ausrichtung im In- und Ausland zu fördern sowie die Ergebnisse der Arbeit des IAMO in regelmäßigen Abständen zu bewerten.
